Lohn- und Gehaltsabrechnung
Hilfe in der Corona-Krise
Die KDLS24 UG verfügt über ausreichende Kenntnisse, um Ihrem Unternehmen bei der Beantragung, bei der Berechnung und Nachweisführung zum Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter behilflich zu sein. Gleichermaßen wünschen wir allen Unternehmen, dass sie ohne allzu tiefe Einschnitte im persönlichen wie auch kommerziellen Dasein die Krise überstehen mögen.
Alles rund um den Computer
Ob die Auswahl oder die Installation von Betriebssystem- und Anwendungssoftware - hier sind SIE richtig. Es ist so, dass der Einzelne sich kaum im Dschungel der Hard- und Softwareprodukte zurecht findet.
Finanzbuchhaltung (FIBU)
Jedes Unternehmen ist angehalten, Bücher zu führen. Dabei geht es um solche Begriffe wie Grundbuch und Hauptbuch. Natürlich spielen auch Nebenbuchführungen, wie halt das Kassenbuch, im Unternehmen ein wichtige Rolle.
Geringfügige Beschäftigung
Die Geringfügige Beschäftigung ist seit einigen Jahren nur noch an den Bezügen festgemacht. Das bedeutet, dass alle arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse dem Grunde nach als geringfügig gelten, wenn sie regelmäßig nicht mehr als 450,00 € pro Monat ausmachen.