Die Geringfügige Beschäftigung ist seit einigen Jahren nur noch an den Bezügen festgemacht. Das bedeutet, dass alle arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse dem Grunde nach als geringfügig gelten, wenn sie regelmäßig nicht mehr als 450,00 € pro Monat ausmachen.
Komplizierter wird es im allgemeinen, wenn mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen von einzelnen Beschäftigten nachgegangen wird. Das Unternehmen verfügt über ausreichende Kenntnisse zur Berechnung/Anrechnung in den verschiedenen Fällen. Hierzu wurden in der Vergangenheit vom Geschäftsführer Präsenz-Trainings im Rahmen von Umschulungen durchgeführt. Wir beraten Sie gern!